Unsere Zuschüsse für Ihr Projekt erhalten Sie in Form von so genannten Festbeträgen:
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- Programmkosten:
Die Zuschüsse richten sich nach der Art der Unterkunft für die Teilnehmer. Über diese Zuschüsse können Sie Unterkunft, Verpflegung, Transportkosten, Eintrittsgelder und Arbeitsmaterialen finanzieren.
- Sprachmittler-Kosten:
Wenn Sie während Ihres Projektes die Unterstützung eines Sprachmittlers in Anspruch nehmen, können wir auch diese Kosten bezuschussen.
- Vor- und Nachbereitungsseminare:
Eine Vor- und Nachbereitung empfehlen wir, besonders, wenn Sie regelmäßig mit Ihrem Partner im andern Land Projekte und Begegnungen organisieren. Dazu füllen Sie bitte das betreffende Formular und fügen es dem "Gemeinsamen Antrag" bei.
- Reisekosten für die Gastseite:
Um den Festbetrag für Ihre Reise zu berechnen nutzen Sie bitte den Reisekostenrechner.
- Honorare für Referenten:
Honorarkosten können wir nur bei Fachprogrammen bezuschussen.
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Je nachdem in welchem Land das Projekt stattfindet, unterscheiden sich Höhe und Währung der Festbeträge.
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Unsere Festbeträge haben wir übersichtlich in einer Tabelle für Sie geordnet (siehe rechte Spalte). Die Festbeträge sind identisch für Projekte in den Bereichen "Schulaustausch" und "Außerschulischer Jugendaustausch". Beachten Sie: Die Tabelle gibt die maximale Höhe der Festbeträge an - in der Regel können wir die Festbeträge zu 50-60% ausbezahlen.
Wer bekommt den Zuschuss? In welcher Währung?
Förderbereich "Schulaustausch"
- Begegnung in Deutschland: Wir können nur die polnischen Teilnehmer, also die Gäste, finanziell bei den Programmkosten unterstützen.
- Begegnung in Polen: Wir können einen Zuschuss zu Programmkosten sowohl für die deutschen und die polnischen Teilnehmer ausbezahlen.
- Zuschuss zu den Programmkosten: Sie müssen diesen Zuschuss in der Währung des Gastgeber-Landes beantragen. Wenn der Schüleraustausch in Polen stattfindet, bekommt der polnische Gastgeber den kompletten Zuschuss für beide Gruppen in Złoty ausbezahlt. Wenn umgekehrt polnische Schüler nach Deutschland fahren, beantragt die deutsche Schule den Zuschuss in Euro - allerdings, siehe oben, nur für die polnischen Teilnehmer!
- Reisekosten: Wir können nur die Reise der polnischen Schüler finanziell fördern. Der Zuschuss zu den Reisekosten wird daher immer in Złoty beantragt und ausbezahlt.
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Erklärung:
In Deutschland sind die Bundesländer für Bildungs-Fragen zuständig. Die Bundesländer haben die Kompetenz zur Förderung deutscher Schüler bei deutsch-polnischen Projekten nicht an das DPJW übertragen. Findet die Begegnung in Deutschland, sollte sich die deutsche Schule an ihre Schulbehörde wenden, um dort - soweit möglich - Landesmittel zu beantragen (Beachten Sie die Tabelle zum Downloaden/rechte Spalte).
Förderbereich "Außerschulischer Jugendaustausch"
- Begegnung in Deutschland: Der deutsche Partner beantragt und erhält die Programmkosten in Euro, der polnische Austauschpartner erhält die Reisekosten in Złoty ausbezahlt.
- Begegnung in Polen: Der polnische Partner erhält den Zuschuss für die Programmkosten (für die deutschen und polnischen Teilnehmer) in Złoty, die deutschen Jugendlichen erhalten den Reisekosten-Zuschuss in Euro.
Förderung aus mehreren Quellen?
Wenn Sie neben dem DPJW einen weiteren Geldgeber finden, hat das keinen Einfluss auf Ihren Förderantrag bei uns. Etwa, wenn Sie Zuschüsse von einer privaten Stiftung erhalten oder lokale Sponsoren finden.
Ausnahme: Eine Förderung durch das DPJW ist nicht vereinbar mit einer gleichzeitigen Förderung
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- aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes,
- des Programms "JUGEND in Aktion",
- der EU-Programme "Leonardo" und "Sokrates" sowie
- durch das polnische Bildungsministerium (poln.: Ministerstwo Edukacji Narodowej, MEN) im Rahmen des internationalen Austauschs
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Hier gelangen Sie zum nächsten Punkt: Reisekostenzuschuss berechnen.
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